Krankmeldung von Schüler*innen - Mailadresse für die elektronische Meldung
Krankmeldung von Schüler*innen - telefonische Meldung
07621 429-200
Formulare für die Meldung von Fehlzeiten resp. für die Beantragung einer Beurlaubung
Zitat Schul- und Hausordnung: 3.2 Fehlzeiten
Ist ein*e Schüler*in aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und voraussichtlicher Dauer der Verhinderung unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an
- bei Minderjährigen durch eine*n Erziehungsberechtigte*n
- bei Volljährigen durch eigene Erklärung
In bestimmten Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Für alle Prüfungen muss zur Entschuldigung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.Auf rechtzeitigen und begründeten schriftlichen Antrag (Beurlaubungsformular) können Schüler*innen vom Unterricht befreit werden:
- für Einzelstunden durch den*die Fachlehrer*in nach Rücksprache mit dem*der Klassenlehrer*in
- für bis zu zwei Tage durch den*die Klassenlehrer*in
in den übrigen Fällen durch die Schulleitung


